Zur Rassehaltung

Freilauf oder Wohnungshaltung? Auf diese Frage darf im Sinne unserer Katzen nur eine Antwort kommen:

Unser junger Kater bei seinen Erkundungen im Freien.

Unser junger Kater bei seinen Erkundungen im Freien.

Wohnungshaltung bei "ihren" Menschen mit gesichertem Freilauf, d. h. bei entsprechender Witterung dürfen unsere Chartreux in einen katzengerecht abgesicherten Teil des Gartens. Darüber hinaus sind sie von klein auf an Spaziergänge an der flexiblen Leine mit Brustgeschirr gewöhnt und erkunden liebend gerne im Beisein ihrer Bezugspersonen (und oft unter verwunderten Blicken von Passanten) die Wiesen rund ums Haus. Die Katzen dabei zu beobachten, wie sie freudig nach Schmetterlingen und Grashüpfern jagen, ist für jeden Katzenhalter wohl das höchste Glück.